Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Bei einem Auftragsvolumen ab 8.000,– Euro ist eine Vorauszahlung von 2/3 des Gesamtpreises fällig. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.
2. Aufträge
Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt und schriftlich bestätigt werden. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-)schriftlichen Bestätigung.
3. Vergütung
Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. (§288 BGB). Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenen Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,– € erhoben werden.
4. Rücktritt / Stornogebühren
Bei Rücktritt von einem Auftrag können dem Kunden bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Diesem bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass die ausgewiesenen Kosten in geringeren Maße bzw. nicht angefallen sind. Bei Stornierung eines Auftrages bis 18:00 Uhr des Vortages werden darüber hinausgehende Kosten nicht berechnet. Ist der Fahrer bereits auf den Weg zum Kunden oder am bestellten Ort und der Kunde tritt die Fahrt nicht an oder sagt den Service nach 18:00 Uhr des Vortages ab, wird das volle Auftragsvolumen berechnet. Dem Kunden steht es diesbezüglich frei nachzuweisen, dass der ZLS Limousinen Service GmbH geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle von Großveranstaltungen könnten die Stornorichtlinien eine vorübergehende Anpassung erfahren. Sprechen Sie im Zweifelsfall unser Team hierauf direkt an.
5. Verbotene Nutzungen
Fahrzeuge der Firma ZLS Limousinen Service GmbH dürfen nicht genutzt werden:
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art.
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Fahrer zu den unter Ziff. a bis c aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.
6. Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d.h. vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt.
b) Im übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck entstanden sind.
c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen, (fern-)schriftlichen oder E-Mail-Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von der Firma ZLS Limousinen Service GmbH verschuldet wurde. Die ZLS Limousinen Service GmbH behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei telefonisch, (fern-)schriftlichen oder per E-Mail eingehenden Aufträgen eine Bestätigung einzuholen. Werden telefonische, (fern-)schriftliche oder E-Mail Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen diesen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.
7. Haftung
ZLS Limousinen Service GmbH haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Im Falle des Verzuges trifft eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu. ZLS Limousinen Service GmbH darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält. Macht ZLS Limousinen Service GmbH hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.
8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Firma ZLS Limousinen Service GmbH werden erst dann fällig, wenn diese frei von jeglichen Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe nach sind. Sollten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall resultieren besteht ein Anspruch nur, wenn zuvor die Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen. Bei allen sonst gegen ZLS Limousinen Service GmbH geltend gemachten Ansprüchen leistet ZLS Limousinen Service GmbH nur aufgrund von Rechnungen, die den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
9. Änderungsvorbehalt
Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich ZLS Limousinen Service GmbH die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist ZLS Limousinen Service GmbH bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und den Verwendungsmöglichkeiten die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
10. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma ZLS Limousinen Service GmbH seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.
11. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ergeben, wird der Geschäftssitz der ZLS Limousinen Service GmbH als Gerichtsstand vereinbart, soweit
a) der Kunde Vollkaufmann gem. § 1 HGB ist;
b) er eine dem Vollkaufmann gleichgestellte Person im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist;
c) er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
d) er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat;
e) der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.